Verkehrssicherungsplichten Immer auf der sicheren Seite

Außenanlagen

Straßen:

  • Schäden im Straßenoberbau?
  • Straßenbeleuchtung ausreichend und funktionsfähig?
  • Entwässerung der Straße gesichert?

Wegebereich:

  • Hauszuwegungen geräumt und im Winter gestreut?
  • Türen und Tore standsicher?
  • Wegeoberfläche keine Stolperkanten? (2cm)
  • Feuerzufahrt frei (4m Lichtraumprofil) und beschildert?
  • Ober und Unterflurhydranten frei zugänglich?
  • Entwässerung gesichert?
  • Außenbeleuchtung ausreichend und funktionsfähig?

Garage/Tiefgarage

  • Kleingaragen (bis 100m2), Mittelgaragen (bis 1.000 m2), Großgaragen (über 1.000 m2)
  • Sicherheitseinrichtungen nach Garagenverordnung unbeschädigt, geprüft und gewartet?
  • Öffnungen zwischen Garagen und anders genutzten Räumen mit selbstschließenden Türen T30 versehen?
  • Hinweis- Verbotsschilder vorhanden?

Außenbeleuchtung

  • Ist die Außenbeleuchtung ausreichend, funktionstüchtig und standsicher?
  • Sind die Leuchtmittel in Ordnung?

Spielplätze

  • Sind die Spielgeräte entsprechend den Herstellervorschriften in Ordnung?
  • Holzteile nicht verfault?
  • Keine Verletzungsgefahr durch die Spielgeräte?

Zäune/ Mauern

  • Zäune od. Mauer standsicher?
  • Weist die Mauer Risse od. Abplatzungen auf?

Bäume

  • Windbruch oder morsche Äste auf dem Boden?
  • Wurzelbereich in Ordnung?
  • Weist der Baum Verformungen auf?
  • Unbelaubte, morsche Äste im Kronenbereich?